Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Michael Strüder
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Honorar

    Für eine Einbringung biete ich Ihnen ein Pauschalhonorar an, das mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung richtet. Je näher der 31. August eines Jahres rückt (§ 17 (2) UmwG), desto größer wird der Multiplikator. Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung

    1. Aus Einzelunternehmen
      1. in gewerblich geprägte Personengesellschaft: Grundpreis 1.800 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
      2. in GmbH: Grundpreis 1.800 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
    2. Aus GmbH & Co. KG in GmbH: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
    3. Aus unmittelbarer Beteiligung an operativ tätiger Kapitalgesellschaft in Holding-GmbH (qualifizierter Anteilstausch): Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
    4. Bei einer Betriebsaufspaltung:
      1. Absicherung der Gewerblichkeit des Besitzunternehmens durch dessen Einbringung in eine GmbH & Co. KG
        1. Ein-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.000 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
        2. Mehr-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
      2. Aus abgesicherter Gewerblichkeit in Holding-Struktur: Grundpreis: 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
        1. Ein-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.000 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
        2. Mehr-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung



      Welche Kosten bei gerichtlichen Verfahren zirka auf Sie zukommen, können Sie mit Hilfe des Kostenrechners des Justizministeriums NRW überschlägig berechnen.