Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Honorar
Für eine Einbringung biete ich Ihnen ein Pauschalhonorar an, das mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung richtet.
Je näher der 31. August eines Jahres rückt (§ 17 (2) UmwG), desto größer wird der Multiplikator.
Aus Einzelunternehmen
in gewerblich geprägte Personengesellschaft: Grundpreis 1.800 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
in GmbH: Grundpreis 1.800 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Aus GmbH & Co. KG in GmbH: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Aus unmittelbarer Beteiligung an operativ tätiger Kapitalgesellschaft in Holding-GmbH (qualifizierter Anteilstausch): Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Bei einer Betriebsaufspaltung:
Absicherung der Gewerblichkeit des Besitzunternehmens durch dessen Einbringung in eine GmbH & Co. KG
Ein-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.000 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Mehr-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Aus abgesicherter Gewerblichkeit in Holding-Struktur: Grundpreis: 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ein-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.000 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Mehr-Personen-Besitzunternehmen: Grundpreis 2.200 Euro*Faktor im Zeitpunkt der Auftragserteilung
Welche Kosten bei gerichtlichen Verfahren
zirka auf Sie zukommen, können Sie mit Hilfe des Kostenrechners des Justizministeriums NRW überschlägig berechnen.