Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Michael Strüder
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Verkauf und Kauf von Unternehmen

    Mit dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens kommen viele Detailfragen auf Sie zu. Der größte Teil davon sollte im Kaufvertrag eindeutig geregelt sein, denn die gesetzlichen Regelungen sind für Unternehmensübernahmen in der Regel nicht interessengerecht.

    Ein Unternehmenskaufvertrag kann so ausgestaltet werden, dass entweder Gesellschaftsanteile oder die dem Betrieb dienenden Vermögensgegenstände übertragen werden.

    Der Kauf von Gesellschaftsanteilen wird als Share Deal bezeichnet. Ein solcher ist notariell zu beurkunden, wenn Anteile an einer GmbH oder GmbH & Co. KG gekauft werden.

    Der Kauf der Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dienen, wird als Asset Deal bezeichnet.

    Stellt der Kaufgegenstand das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen des Verkäufers dar, muss ein Notar den Vertrag beurkunden.

    Aus zivilrechtlicher Sicht ist ein Share Deal einfacher. Trotzdem erfolgt aus steuerlichen Gründen häufig ein Asset Deal.

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