Mit dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
kommen viele Detailfragen auf Sie zu. Der größte Teil davon sollte im
Kaufvertrag eindeutig geregelt sein, denn die gesetzlichen Regelungen
sind für Unternehmensübernahmen in der Regel nicht interessengerecht.
Ein Unternehmenskaufvertrag kann so
ausgestaltet werden, dass entweder Gesellschaftsanteile oder
die dem Betrieb dienenden Vermögensgegenstände
übertragen werden.
Der Kauf von Gesellschaftsanteilen wird als Share
Deal bezeichnet. Ein solcher ist notariell zu beurkunden, wenn Anteile an
einer GmbH oder GmbH & Co. KG gekauft werden.
Der Kauf der Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dienen, wird als Asset Deal bezeichnet.
Stellt der Kaufgegenstand das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen des Verkäufers dar, muss ein Notar den Vertrag beurkunden.
Aus zivilrechtlicher Sicht ist ein Share Deal
einfacher. Trotzdem erfolgt aus steuerlichen Gründen häufig ein Asset
Deal.